Aktionsbündnis Energiewende und BUND zum Streit über die Wasserentnahmeabgabe:
Kein Rabatt für fossile Großkraftwerke – Verrechnung mit GKN absurd
Das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Heilbronn-Franken, fordern Umweltminister Untersteller auf, für die Kohle- und Atomkraftwerke der EnBW keine weiteren Rabatte bei der Wasserentnahmeabgabe einzuräumen.
Die Umweltorganisationen beziehen sich auf Meldungen, nach denen sich die EnBW gegen die im Landeswassergesetz ab 2019 vorgesehene Erhöhung der Abgabe auf das Kühlwasser ihrer Großkraftwerke von 1 auf 1,5 cent pro Kubikmeter zur Wehr setzt.
„Verbraucher bezahlen für ihr Trinkwasser bereits heute 8,1 cent pro Kubikmeter an den Staat, ab 2019 10 cent“, gibt F. Wagner vom Aktionsbündnis Energiewende zu bedenken, „Wenn die maßvolle und schon längst beschlossene Erhöhung des Sondertarifs Kühlwasser, der die Großkraftwerke unangemessen privilegiert, ihre Konkurrenzfähigkeit gefährdet, wird die Mär vom billigen Kohle- und Atomstrom vollends unglaubwürdig.“
Tatsächlich zahlt die EnBW weder bisher überhaupt 1 cent pro Kubikmeter noch wird sie künftig 1,5 cent bezahlen, denn sie nutzt ein geschickt im Gesetz platzierten Schlupfloch und erhält einen großen Nachlass von 25 %: wer ein als „hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage“ etikettiertes Kohlekraftwerk baut, wie zuletzt in Mannheim und Karlsruhe geschehen, darf als Ausgleich für die Investition diesen 25 %-Rabatt nutzen, und das sogar bei allen seinen Kraftwerken.
BUND-Regionalgeschäftsführer G. May-Stürmer weist darauf hin, dass der Rabatt für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ins Wassergesetz aufgenommen wurde, um Innovationen bei industriellen Verbrennungsanlagen zu beschleunigen. „Die Anwendung auf große Kohlekraftwerke, die etwas Fernwärme auskoppeln, war nicht der Sinn dieser Ermäßigung“ wendet der Biologe ein, „vollends absurd wird es, wenn der Rabatt über die schwer durchschaubare Verrechnungsregelung in § 105 WG auch noch auf die Atomkraftwerke Neckarwestheim und Phillipsburg übertragen werden – die Kraftwerke mit dem schlechtesten thermischen Wirkungsgrad und damit dem höchsten Kühlwasserbedarf pro Kilowattstunde im Land“. Bei GKN findet keinerlei Kraft-Wärme-Kopplung statt.
Hintergrundinformation: Die Wasserentnahmeabgabe wurde in den 1980er Jahren von Baden-Württemberg als erstem Bundesland eingeführt, um den Umweltauswirkungen der Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser einen wirtschaftlichen Preis zu geben. Heute erheben 13 von 16 Bundesländern eine Wasserentnahmeabgabe. In Baden-Württemberg beträgt die Abgabe für die öffentliche Wasserversorgung 8,1 ct/m³, ab 2019 10 ct/m³; für die Entnahme von Grundwasser durch andere 5,1 ct/m³, für die Entnahme von Oberflächenwasser 1,0 ct/m³, ab 2019 1,5 ct/m³. Für hocheffiziente Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung kann eine Ermäßigung von bis zu 25% gewährt werden.
Die Wasserentnahmeabgabe wurde seinerzeit politisch mit Ausgleichszahlungen an Landwirte in Zusammenhang gebracht, die in Wasserschutzgebieten besondere Schutzbestimmungen einhalten. Die Zweckbindung für wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Belange wurde erst bei der Wassergesetznovelle 2014 eingeführt.
Gesetzliche Grundlage: Wassergesetz Baden-Württemberg, §§ 100 - 114