Heute haben das baden-württembergische Umweltministerium und die EnBW in offensichtlich koordinierten Presseerklärungen ein Weihnachtsgeschenk des Lands an die EnBW mitgeteilt: sowohl in Neckarwestheim als auch in Philippsburg erhalten die neuen Atomanlagen heute ihre Betriebsgenehmigungen, vermutlich unbefristet.
Dass das Umweltministerium dies mit "Atomausstieg kommt voran" überschreibt, ist rätselhaft, wenn nicht sogar zynisch. Denn das AKW Philippsburg 2 soll mit Unterstützung des Landes noch gut 12 Monate laufen und das AKW Neckarwestheim II sogar noch gut 4 Jahre - und die neuen langfristigen Lager ("SAL") an beiden Standorten sowie die beiden neuen Zerlegefabriken ("RBZ") dort tragen zum faktisch stillstehenden Atomausstieg überhaupt nichts bei.
Stattdessen erleichtern sie der EnBW die großzügige Abgabe von Radioaktivität sogar noch beim AKW-Abriss - sie darf nämlich sowohl radioaktives Wasser in Rhein und Neckar ableiten als auch sogar über neu gebaute Radionuklidkamine radioaktive Abluft freisetzen. Und die Zerlegefabriken dienen dazu, "optimiert" niedrig strahlendes Material abzutrennen und "freizugeben", also ohne weitere Strahlenschutzüberwachung in das Recycling und zu einem kleineren Teil auf die Deponien in Heilbronn, Schwieberdingen und Horrheim abzugeben (für Philippsburg wird eine analoge Deponielösung noch gesucht).
Die seitens Umweltministerium angeblich angelegten "strengsten Sicherheitsmaßstäbe" sind alternative Fakten, denn es wurde z.B. trickreich auf Umweltverträglichkeitsuntersuchungen verzichtet. Ebenso irreführend sind die Aussagen der EnBW zu "Information und Dialog", denn es gab keine gesetzliche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterlagenauslegung, Einwendungrecht der Bürger/innen und Erörterungstermin. Auch eine fundierte Initiativstellungnahme unsererseits (https://atomerbe-neckarwestheim.de/download/category/1-dokumente-flyer?download=57:initiativ-stellungnahme-zu-rbz-n-und-sal-n) wurde wohl bestenfalls zur Kenntnis genommen.
Wir bleiben bei unseren Forderungen:
- Atomausstieg heißt: AKWs sofort abschalten.
- Keine Freisetzung von radioaktivem Material beim Abriss der AKWs
- die Genehmigungen für die RBZ- und SAL-Anlagen verstoßen gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes, gegen das Verursacherprinzip und gegen das Vorsorgeprinzip, sie sind deshalb abzulehnen.